Die OLK kommt zum Schluss, mit dem Bauprojekt werde die südliche Eingangssituation von Herzogenbuchsee qualitativ verschlechtert. Das urbane Projekt mit den Terrassenhäusern füge sich nicht in die ortsbildlich empfindliche Umgebung ein. Das gesamte Vorland des A.________ erhalte eine Neugestaltung, die weder zur Landschaft noch zu den bestehen Bauten einen Bezug aufweise. Auch die lange, massive Betonstützmauer bedeute einen massiven Eingriff in die qualitativ hochstehende Umgebung. Das äussere Ortsbild werde von diesem Projekt erheblich beeinträchtigt und auf nicht vertretbare Weise verändert. Für die OLK ist das vorliegende Bauprojekt nicht ortsbildverträglich.