3) werde eine neue, ca. 2 m hohe Betonstützmauer die Böschung fassen. Die drei Einfamilienhäuser würden sich um ca. 2 m abgesetzt (Breite der hinteren Erschliessung) vor diesem künstlichen Sockel auf einer Länge von 50 m entwickeln, ohne einen Durchblick auf die ehemals natürliche Umgebung zu ermöglichen. Die Zäsur zwischen den Häusern diene der Erschliessung und erfolge auf hartem Belag ohne Begrünung. Diese Anordnung widerspreche dem Anspruch auf Erhaltung der Beschaffenheit des Kulturlandes der Umgebungszone gemäss ISOS. Weiter solle diesem Bauvorhaben der stattliche Kastanienbaum sowie die zwei Ahornbäume geopfert werden.