Zum umstrittenen Bauvorhaben hält die OKL insbesondere fest, die drei projektierten Einfamilienhäuser sollen im heute terrassierten Garten mit natürlichen Böschungen zu stehen kommen, und zwar auf dem Zwischengelände unterhalb der bestehenden Terrasse bzw. der oberen Stützmauer, welche zu diesem Zweck verstärkt und ca. 30 m verlängert werde, und vor der unteren Stützmauer. Der Zugang zu den neuen teilweise in den Hang gegrabenen Häusern, erfolge vom Obergeschoss aus, durch einen ca. 2 m breiten Weg, der vor der neuen Betonstützmauer eingegraben werde. Die drei regelmässig angeordneten Baukörper mit Flachdach würden durch 6 m breite Höfe voneinander abgetrennt. Vor den Häusern verlaufe bis