handelt es sich um die Umgebungsrichtung (u-Ri) IV, welche der Aufnahmekategorie "a" zugeordnet ist. Daher gilt hier das höchste Erhaltungsziel für die nahezu unbebaute Grünfläche bzw. die Erhaltung der Beschaffenheit als Kulturland und/oder Freifläche mit der für das Ortsbild wesentlichen Vegetation und Altbauten, wobei störende Veränderungen zu beseitigen sind. Gemäss ISOS sollte sich hier kein Baugebiet befinden, strenge Gestaltungsvorschriften für standortgebundene Bauten und spezielle Vorschriften für Veränderungen an Altbauten gelten. 7 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 4 und 13;