3/10 BVD 110/2019/195 müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.7 d) Das Baureglement der Gemeinde Herzogenbuchsee (GBR, Ausgabe 2015) enthält in Art. 11 insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: 1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute