Der Beschwerdeführer bringt vor, die projektierenden Architekten hätten sich mit der bestehenden Situation auseinandergesetzt. Es seien bewusst keine Annexbauten oder angepasste Baukörper gewählt worden. Die Neubauten sollten möglichst losgelöst vom "A.________bau" als eigenständige Bauten erscheinen. Die Umgebungsgestaltung des A.________, insbesondere die Nordseite, sei grösstenteils in ihrem ursprünglichen Zustand belassen worden. Die neuen Gebäude würden den Sockel des A.________ nicht verdecken: