Die drei Häuser sollen teilweise in den Hang eingegraben werden. Auf der Höhe des unteren Stockwerks sind zwischen den Häusern angebaute Kellerräume und an den Aussenseiten Treppen bzw. Stützmauern geplant.6 b) Die Gemeinde stützt sich im angefochtenen Entscheid auf den von ihr eingeholten Bericht der OLK und führt aus, das vorliegende Projekt vermöge den Anforderungen der guten Gesamtwirkung gemäss Art. 11 GBR nicht gerecht zu werden und sei daher nicht bewilligungsfähig.