2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 13. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 11. Oktober 2019 und die Erteilung der Baubewilligung. Er macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben berücksichtige die besondere Situation und gliedere sich harmonisch zur bestehenden Bausubstanz in die Landschaft ein. Der Umgang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung erfolge äusserst rücksichtsvoll. Die Materialisierung und die Umgebungsgestaltung mit entsprechender Bepflanzung könne später noch festgelegt werden.