Zuerst hielt der Beschwerdeführer an seinem Baugesuch fest.2 Nachdem die Gemeinde erneut einen Bauabschlag in Aussicht gestellt hatte, teilte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. September 2018 mit, er verzichte auf die Ausfällung eines Bauentscheids und stellte eine Projektänderung in Aussicht. Die Gemeinde Herzogenbuchsee führte in ihrem Schreiben vom 10. Oktober 2018 aus, es müsse ein Workshopverfahren durchgeführt werden. Daher müsse sowohl in Bezug auf das eingereichte Baugesuch als auch für eine allfällige Projektänderung der Bauabschlag in Aussicht gestellt werden.