Gemäss OLK Bericht vom 29. Juni 2018 ist das Bauvorhaben nicht ortsbildverträglich. Mit Verfügung vom 5. Juli 2018 teilte die Gemeinde Herzogenbuchsee dem Beschwerdeführer mit, sie erachte das Bauvorhaben aufgrund der Berichte der Denkmalpflege und der OLK nicht für bewilligungsfähig und stellte einen Bauabschlag in Aussicht (Art. 24 Abs. 1 und 2 BewD1). Zuerst hielt der Beschwerdeführer an seinem Baugesuch fest.2 Nachdem die Gemeinde erneut einen Bauabschlag in Aussicht gestellt hatte, teilte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. September 2018 mit, er verzichte auf die Ausfällung eines Bauentscheids und stellte eine Projektänderung in Aussicht.