l) Auf der Kantonsstrasse (Dorfstrasse) ereigneten sich innerhalb von 10 Jahren demnach 20 Unfälle, die der Polizei gemeldet wurden. Da die Polizei grundsätzlich nur bei Unfällen mit Personenschaden oder bei Gefahrensituationen verständigt werden muss (Art. 54 und 55 VRV17), zeigt die Statistik der Kantonspolizei kein vollständiges Bild der Unfälle. Unfälle mit kleinerem Sachschaden werden häufig unter den Beteiligten ohne Beizug der Polizei geregelt.