Eine Ablenkung, auch nur von einem kurzen Augenblick, kann u.U. zu einem Verkehrsunfall führen. Dies muss zwingend verhindert und nicht durch zusätzliche Ablenkungsfaktoren gefördert werden. Es gibt keine statistischen Unfallzahlen, welche eine Ablenkung durch Reklame aufzeigen würden. Gestützt auf meine Ausführungen kann aus Gründen der Verkehrssicherheit der Reklamestandort am oben erwähnten Ort nicht unterstützt werden.»