Ein weiterer Punkt betrifft die Abbiegebeziehung von der Kantonsstrasse nach links auf die G.________strasse. In diesem Fall steht die Reklame, ab Mehrzweckstreifen, in einem Abstand von ca. 10 m frontal vor dem Verkehrsteilnehmer. Dadurch ist die Versuchung gross, dass der Blick der Reklame statt dem entgegenkommenden, vortrittsberechtigten Verkehr zugewandt wird. Insbesondere Zweiradfahrer (Fahrräder, Motorräder) können so leicht übersehen werden. (…) Bedingt durch das Wahrnehmen einer Reklame wendet der Verkehrsteilnehmer seine Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ab. Eine Ablenkung, auch nur von einem kurzen Augenblick, kann u.U. zu einem Verkehrsunfall führen.