Zum Standort der geplanten Plakatstelle führte der OIK II aus, das Vorhaben liege im Innerortsbereich. Die Sichtweiten bei der Einfahrt und der Ausfahrt von der G.________strasse seien bei der geplanten Plakatstelle eingehalten. Von der Einsehbarkeit decke die Plakatstelle nicht den ganzen Knoten ab; sie sei nur für die vom Dorf her kommenden Verkehrsteilnehmenden sichtbar. Für die Verkehrssicherheit sei vorliegend wichtig, dass die Reklame nicht beleuchtet sei. Dadurch werde keine zusätzliche Ablenkung geschaffen. Die Strasse und der Knoten seien demgegenüber gut beleuchtet und wirkten sicher.9