bei der Ausfahrt auf die Kantonsstrasse könnten zwei Autos nebeneinander einspuren. Die von der G.________strasse auf die Kantonsstrasse ausfahrenden Fahrzeuge seien zudem nicht vortrittsberechtigt. Auf der Kantonsstrasse sei zum Linksabbiegen ein Mittelstreifen vorhanden, wo die Fahrzeuge anhalten könnten. Die Strasse könne somit trotz abbiegenden Fahrzeugen in beiden Richtungen ohne Hindernisse befahren werden. Die Verkehrsverhältnisse seien vollständig geregelt, die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden kämen sich nicht in die Quere. Der Strassenraum und der Knoten seien sehr übersichtlich; insgesamt handle es sich um einen sehr gut ausgebauten Knoten.