Die verschiedenen Verkehrsbeziehungen seien klar voneinander getrennt. Sowohl der Langsamverkehr als auch der Fussgängerverkehr würden auf der Kantonsstrasse (Dorfstrasse) getrennt geführt. Für Fussgänger bestehe bei den Fussgängerstreifen eine Querungsmöglichkeit. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens sei nicht damit zu rechnen, dass Fussgänger die Kantonsstrasse auch an anderen Stellen überquerten. Die Fahrspuren der Ein- und Ausfahrt der G.________strasse seien durch eine Mittelinsel klar getrennt. Die G.________strasse sei im Ein- und Ausfahrtsbereich sehr breit; bei der Ausfahrt auf die Kantonsstrasse könnten zwei Autos nebeneinander einspuren.