c) Die Gemeinde wendet dagegen ein, der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsrechte sei minimal und vorliegend durch öffentliche Sicherheitsinteressen gerechtfertigt. Die Reklame beeinträchtige die Verkehrssicherheit, auch wenn der Knoten gut ausgebaut sei. Der geplante Reklamestandort sei mit Blick auf die Verkehrssicherheit ungeeignet. Angesichts der allgemeinen Verkehrssituation und dem Standort des Vorhabens im Bereich der Einmündung verursache die Reklame eine wesentliche Ablenkung der Verkehrsteilnehmenden. Am Augenschein ergänzte sie, die Strasse sei gerade deshalb gut ausgebaut worden, weil es so viel Verkehr habe und die Situation gefährlich sei. Die Dorfstrasse