Die Verkehrssicherheit werde durch den Werbeträger nicht beeinträchtigt. Im Dorf gebe es diverse Reklamen, unter anderem den doppelseitigen Plakatträger der Gemeinde, der bei der Ausfahrt vom Dorfplatz / Dorfzentrum in die Kantonsstrasse stehe, wo das Verkehrsaufkommen, insbesondere auch durch Kinder, wesentlich höher sein dürfte als auf der G.________strasse. Der Bauabschlag verletze die verfassungsmässigen Rechte der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie.