Verkehrsteilnehmenden, sei aus der Gegenrichtung aber nicht sichtbar. Die vorliegenden Strassen seien breit; die Verkehrsverhältnisse seien vollständig geregelt, einfach und übersichtlich. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Dorfstrasse sei auf 50 km/h beschränkt, diejenige auf der G.________strasse auf 40 km/h. Die G.________strasse erschliesse nur wenige Liegenschaften. Bei der Ausfahrt der G.________strasse gebe es eine Einspurstrecke in der Strassenmitte und eine Verkehrsinsel als zusätzliche Sicherung. Gemäss OIK II sei von geringen Sicherheitsanforderungen auszugehen. Die Verkehrssicherheit werde durch den Werbeträger nicht beeinträchtigt.