5. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 18. März 2020 Stellung zum Augenscheinprotokoll, die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Schreiben vom 23. März 2020. Am 26. März 2020 reichte die Gemeinde die Unfallstatistik der Kantonspolizei ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte die Gemeinde mit Eingabe vom 14. April 2020 und die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. April 2020 Gebrauch und hielten an ihren Standpunkten fest. 6. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen