2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 11. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 7. Oktober 2019 und die Rückweisung der Sache zwecks Publikation des Baugesuchs und Fortsetzung des Verfahrens an die Vorinstanz. Eventuell sei die Publikation durch die Beschwerdeinstanz zu veranlassen und dem Vorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen.