2. Die vorinstanzliche Verfügung vom 16. Oktober 2019 wird insofern ergänzt, als dass der nachträglichen Projektänderung vom 18. Juli 2019 der Bauabschlag erteilt wird. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Brienzwiler vom 16. Oktober 2019 bestätigt. 3. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss der Verfügung der Gemeinde vom 16. Oktober 2019 wird neu angesetzt auf den 1. August 2020. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.