Obwohl das Haus bereits bewohnt ist, sind die Wiederherstellungsmassnahmen für den Beschwerdeführer zumutbar. Insbesondere da die Wände gemäss Angaben der KDP in Leichtkonstruktion und somit mit relativ wenig Aufwand erstellt werden können. Damit erweist sich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands insgesamt als verhältnismässig.