Wie die KDP bereits in ihrem Schreiben vom 21. August 2019 festgehalten hat, beschränkte sie sich mit ihren Anträgen bereits aufs Wesentliche, obwohl der Beschwerdeführer auch in andern Bereichen, wie beispielsweise bei der Dacheindeckung von den ursprünglichen Empfehlungen der KDP und auch den bewilligten Plänen abgewichen ist. Andere, weniger weitgehende Massnahmen wären nicht gleich geeignet, um den denkmalpflegerischen Interessen gerecht zu werden.