d) Die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen erweisen sich überdies auch als geeignet. Obwohl das alte Material der ursprünglichen Wände nicht mehr vorhanden sein dürfte, können die ursprünglichen Raumstrukturen wieder geschaffen werden. Zudem sind die angeordneten Massnahmen auch erforderlich. Wie die KDP bereits in ihrem Schreiben vom 21. August 2019 festgehalten hat, beschränkte sie sich mit ihren Anträgen bereits aufs Wesentliche, obwohl der Beschwerdeführer auch in andern Bereichen, wie beispielsweise bei der Dacheindeckung von den ursprünglichen Empfehlungen der KDP und auch den bewilligten Plänen abgewichen ist.