Diese sollten mit den Vorkragungen an der Giebelfassade übereinstimmen. Durch die Verschiebung der Wand im Obergeschoss sowie dem Durchbruch vom Zimmer zur Laube im Erdgeschoss entstand eine Diskrepanz zwischen der an der Giebelfassade ablesbaren und der tatsächlichen inneren Raumstruktur. Diese Diskrepanz beeinträchtigt den Schutzzweck eines erhaltenswerten Baudenkmals. Das denkmalpflegerisches Interesse an der Wiederherstellung der an der Giebelfassade 10 Vgl. Vorakten pag. 1. 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b/e.