c) Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, zum Zeitpunkt der Begehung hätten noch Änderungsvorschläge angebracht werden können. Nun sei das Haus fertig gebaut und es sei undenkbar, wieder eine Wand quer durch ein Schlafzimmer zu bauen. Er möchte eine Begehung mit allen Beteiligten, um eine Einigung erzielen zu können. Für die Gemeinde ist es unterdessen fraglich, ob es verhältnismässig sei, in einem bewohnten Gebäude nun nachträglich noch Zimmerwände zu versetzten.