damaligen Austausches war insbesondere auch die innere Raumeinteilung. So hat die zuständige Bauberaterin im E-Mail vom 18. Dezember 2017 beispielsweise erläutert, im Erdgeschoss müsse der Stubenteil intakt bleiben. Im Obergeschoss müsse die bestehende Raumtrennung gewahrt bleiben.10 Dieselbe Haltung hat sie einige Monate später erneut explizit festgehalten. Im E-Mail vom 27. März 2018 führte sie aus "das Ausbrechen der äusseren Stubenwand Ost und das Öffnen zur Laube ist nicht möglich. Es gibt hier keinen Spielraum. Im Stubenbereich muss die ursprüngliche Trennung beibehalten werden. Anders ist es im hinteren Bereich des Wohnhauses.