Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verlangte sie nur im Bezug auf die Zimmereinteilungen. Diesen Bericht stellte die Gemeinde dem Beschwerdeführer zu und teilte ihm mit, der Gemeinderat gedenke, die von der KDP geforderten Massnahmen durchzusetzen. Ohne Gegenbericht werde der Gemeinderat den Bauentscheid mit der entsprechenden Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Antrag der Denkmalpflege erlassen. Auch in den Erwägungen der Wiederherstellungsverfügung verwies die Gemeinde auf den von der KDP beantragten Bauabschlag. Die nachträglich eingereichten Pläne der Projektänderung hat die Gemeinde auch nicht als bewilligt gestempelt.