b) Der Beschwerdeführer hat am 17. Juli 2019 neue Pläne bei der Gemeinde Brienzwiler eingereicht sowie die "Abänderungen zum bewilligten Baugesuch" schriftlich festgehalten. Diese Eingabe hat die Gemeinde als nachträgliche Projektänderung entgegengenommen. In ihrer Verfügung vom 16. Oktober 2019 hat sie sich im Dispositiv jedoch nicht dazu geäussert, sondern lediglich Wiederherstellungsmassnahmen verfügt.