2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 12. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss, es sei auf die Wiederherstellung zu verzichten. Er macht insbesondere geltend, die alte Raumeinteilung sei sehr unvorteilhaft gewesen. Die Gemeinde habe anlässlich der Begehung am 19. Juni 2019 keinen Baustopp verfügt, jetzt sei das Haus bewohnt und daher sei es undenkbar, wieder eine Wand quer durch ein Zimmer zu bauen.