Diese hätten weder für ihn, noch die Gemeinde oder die Denkmalpflege und schon gar nicht für den Regierungsstatthalter einen Nutzen. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2019 forderte die Gemeinde Brienzwiler den Beschwerdeführer auf, im Erdgeschoss die Trennwand im Zimmer zur ostseitigen Laube wieder einzubauen, die Flügelwand zwischen der Küche und der Laube wiederherzustellen und im Obergeschoss die ursprüngliche Raumunterteilung wiederherzustellen sowie die neu versetzte Wand zu demontieren.