Mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 gewährte die Gemeinde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör und gab ihm Gelegenheit, zum Antrag der KDP, die Projektänderung nicht zu bewilligen, sowie zu den vorgeschlagenen Wiederherstellungsmassnahmen Stellung zu nehmen. In der Eingabe vom 10. Oktober 2019 erklärte er, er habe im Vornhinein gewusst, dass seine Anliegen bei der Denkmalpflege auf taube Ohren stossen würden, daher habe er den Innenbereich nach seinen Bedürfnissen erstellt. Er erachte die angedrohten Massnahmen als reine Schikanen. Diese hätten weder für ihn, noch die Gemeinde oder die Denkmalpflege und schon gar nicht für den Regierungsstatthalter einen Nutzen.