Am 19. Juni 2019 fand auf Antrag der KDP eine gemeinsame Begehung mit Vertretern der Gemeinde sowie dem Beschwerdeführer statt. Mit Eingabe vom 18. Juli 2019 bestätigte der Beschwerdeführer, dass er an der Süd-, der Ost- sowie der Westfassade die Fenster neu angeordnet hatte. Im Erdgeschoss hatte er entgegen den bewilligten Plänen die Wand zwischen der Küche und der Laube ganz durchgebrochen und keine Flügelwand stehen gelassen. Zudem 1/10 BVD 110/2019/193