Beim umzubauenden Gebäude handelt es sich um ein erhaltenswertes Baudenkmal, das sich in einer Baugruppe befindet (K-Objekt). Der Beschwerdeführer, resp. sein Projektverfasser hatte sich bereits im Vorfeld mit der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) ausgetauscht. Diese stimmte dem Bauvorhaben mit Auflagen im Fachbericht vom 19. April 2018 zu. Mit Entscheid vom 27. April 2018 bewilligte die Gemeinde das Bauvorhaben.