1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die vom Beschwerdeführer gemäss Ziffer 2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 8. Oktober 2019 geschuldeten Gebühren der Gemeinde werden um Fr. 675.– auf Fr. 1'832.30 und der Totalbetrag der Kosten auf Fr. 4'901.80 reduziert. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 8. Oktober 2019 bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.