Nach Art. 11 Abs. 1 PKV24 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 400.– bis Fr. 11'800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG25). Das vorliegende Verfahren dreht sich nur um die Frage der Zonenkonformität des geplanten Motels und die Angemessenheit der Gebühr für den Aufwand der Gemeinde. Dem Beschwerdeführer musste einzig ein Dokument zugestellt werden, zu welchem er in den Schlussbemerkungen Stellung nahm. Im Übrigen war die Durchführung eines Beweisverfahrens nicht notwendig.