GBR sieht hingegen vor, dass die Gemeinde für ausserordentliche Aufwendungen wie Bauvoranfragen, Energieberatungen, Besichtigungen, Gutachten und Besprechungen eine Aufwandgebühr II verlangen kann. Unter diesem Titel ist die Gemeinde berechtigt, vorliegend eine Entschädigung für die Teilnahme am Bereinigungsgespräch zu verlangen. Die von der Gemeinde behauptete Dauer des Bereinigungsgesprächs von 3.5 Stunden wird nicht bestritten. Da die Aufwandgebühr Fr. 150.– pro Stunde beträgt22, steht der Gemeinde für die Teilnahme am Bereinigungsgespräch total Fr. 525.– zu.