d) Das GBR der Gemeinde Aarberg unterscheidet im Wesentlichen die folgenden Arten von Bauzonen: Wohnzonen (Art. 28 GBR), Wohn-/Gewerbezonen (Art. 29 GBR), Gewerbe- und Industriezonen (Art. 30 GBR) sowie Kernzonen (Art. 31 GBR). Die Wohnzonen dienen vorwiegend der Wohnnutzung mitsamt erforderlichen Einrichtungen. Gewerbliche Nutzungen dürfen höchstens 30 % der Gesamtnutzung/Bruttogeschossfläche beanspruchen und haben sich den Bedürfnissen des Wohnens unterzuordnen (Art. 28 Abs. 1 GBR).