Inwiefern die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Qualifikation des geplanten Motels als Beherbergungswirtschaft im Sinne der entsprechenden Verordnung zu deren Förderung die Gemeindeautonomie einschränken könnte, ist nicht ersichtlich, zumal diese Gesetzgebung einzig die Förderung der Gewährung von Krediten betrifft.11