einer Gewerbezone zulässig sei. Es handle sich nicht um eine Wohnnutzung oder eine wohnähnliche Nutzung, sondern um die kurzfristige Beherbergung von Gästen im Sinne des Gastwirtschaftsgesetzes. Während die E.________ GmbH die Serviceleistungen für die Gäste (Zimmer reinigen, Wäscheservice, Verpflegungsmöglichkeit im nahegelegenen Hotel G.________ in Radelfingen usw.) erbringe, könnten die Gäste bei der ABC Garage gewerbliche, technische Dienstleistungen für Fahrzeuge beziehen. Ein Motel diene nicht dem Wohnen, sondern biete eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit, wofür in Aarberg ein steigendes Bedürfnis bestehe.