Die Gemeinde führte in ihrem Amtsbericht vom 25. März 2019 aus, nebst der Bereitstellung von drei Gemeinschaftsräumen mit Getränkeautomaten seien keine Servicedienstleistungen durch den Vermieter vorgesehen. Der Beschwerdeführer beabsichtige eine Wohnnutzung, welche in der Gewerbezone ausgeschlossen sei. Aarberg kenne in den Gewerbe- und Industriezonen keine Beherbergungsbetriebe. Diese seien einzig in der Altstadt angesiedelt. Der Beschwerdeführer bringt vor, der von ihm beabsichtigte Motelbetrieb sei auf die Erzielung eines Ertrages ausgerichtet, weshalb die Bewilligung als Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb in