Als Beilage zur Beschwerde reichte der Beschwerdeführer ein Ausnahmegesuch zur Umnutzung der Räumlichkeiten (Einzelzimmer) zur Beherbergung von Gästen ein. Er macht insbesondere geltend, die Umnutzung zu einem Motel sei zonenkonform. Sollte die BVD der Meinung sein, die beantragte Nutzung sei nicht zonenkonform, so sei eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Er bestreitet zudem die Höhe der für den Aufwand der Gemeinde verlangten Gebühr.