Es sei eine Ausnahmebewilligung zur Umnutzung der Räumlichkeiten (Einzelzimmer) zur Beherbergung von Gästen am F.________weg 49 in Aarberg zu erteilen. 4. Der Gesamtbauentscheid der Regierungsstatthalterin Seeland vom 8. Oktober 2019, beschränkt auf die Kosten in Ziffer 2, Gebühren der Gemeinde Aarberg, sei aufzuheben und um CHF 2'507.30 zu reduzieren. 5. Die Verfahrenskosten seien dem Staat Bern aufzuerlegen und dem Beschwerdeführer sei eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.