1. Der Gesamtbauentscheid der Regierungsstatthalterin Seeland vom 8. Oktober 2019, beschränkt auf den Bauabschlag in Ziffer 1 Absatz 1, sei aufzuheben. 2. Es sei die Bewilligung zur Umnutzung der Räumlichkeiten (Einzelzimmer) zur Beherbergung von Gästen am F.________weg 49 in Aarberg zu erteilen. 3. Eventualiter: Es sei eine Ausnahmebewilligung zur Umnutzung der Räumlichkeiten (Einzelzimmer) zur Beherbergung von Gästen am F.________weg 49 in Aarberg zu erteilen.