Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einsprachen erhoben. Die Gemeinde Aarberg beantragte in ihrem Amtsbericht vom 25. März 2019, das Baugesuch nicht zu bewilligen, da die Errichtung von Zimmern zur Beherbergung von Gästen nicht zonenkonform sei. Am 3. Juli 2019 fand deshalb ein Bereinigungsgespräch nach Art. 8 KoG4 statt, welches ergebnislos verlief. Der Beschwerdeführer bat die Gemeinde mit Schreiben vom 16. Juli 2019, ihren negativen Antrag in Wiedererwägung zu ziehen. Die Gemeinde hielt mit Schreiben vom 20. August 2019 an ihrem Antrag fest.