2. Der Beschwerdeführer zog mit Schreiben vom 9. November 2018 die Baugesuche vom 7. Juni 2017 und 20. Februar 2018 zurück. Gleichzeitig reichte er bei der Gemeinde Aarberg ein neues Baugesuch ein für den Um- und Ausbau sowie die Umnutzung der Räumlichkeiten zur Beherbergung von Gästen. Die Gemeinde leitete das Baugesuch am 29. Januar 2019 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Seeland weiter, nachdem sie verschiedene Mängel hatte beheben lassen. Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einsprachen erhoben.