Im Mai 2017 legte der Beschwerdeführer der Bauverwaltung Revisionspläne vor, aus denen sich ergab, dass der Umbau nicht nach der Baubewilligung erstellt worden war. Der Beschwerdeführer reichte ein nachträgliches Baugesuch (datierend vom 7. Juni 2017) ein, wobei er das Bauvorhaben wie folgt umschrieb: "Anbau und Aufstockung der bestehenden Auto-Ausstellungshalle, Neubau von Büro mit Wohngelegenheit und zwei Wohnungen. Neun Zimmer mit WC, Dusche, Lavabo. Gesuch um Umnutzung sep. Beilage. Erstellen einer Photovoltaikanlage (kWp 30)". Das Regierungsstatthalteramt erteilte den Bauabschlag und verfügte, dass das 1. Obergeschoss gemäss den bewilligten Plänen wiederherzustellen sei.