1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Gewerbegebäudes mit Autogarage / Auto- Ausstellhalle am F.________weg 49 auf der Parzelle Aarberg Gbbl. Nr. A.________. Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung "B.________ West", Sektor 1 (Baufelder für Gewerbebauten 2- ge-schossig).1 Am 19. Juni 2013 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland das Bauvorhaben "Anbau und Aufstockung der bestehenden Auto-Ausstellhalle, Neubau von Büros und zwei Wohnungen". Dazu erteilte es eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Geschosszahl (drei statt zwei Geschosse).