BSG 154.21) 16 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). RA Nr. 110/2019/18 12 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'811.65 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung